Mineralienfachhandel Christian Egeler, Leithestraße 119a, 45886 Gelsenkirchen

Ihr kompetenter Partner in Sachen Mineralien, Edelsteine, Rohsteine für Ihr Hobby

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Abweichenden Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote, Preise und Lieferfristen
Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk, bzw. ab Lager und in Euro. Die vereinbarten Preise erhalten mit unserer Auftragsbestätigung Verbindlichkeit für beide Seiten. Rechnungen und Lieferscheine gelten als Auftragsbestätigungen. Die von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Ansprüche aus verspäteter Lieferung, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, gelten die Preise des Liefertages.Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Arbeitskämpfe (direkt oder indirekt), oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, sowie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, sowie ähnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Dem Besteller stehen auch in einem solchen Fall keine Schadensersatzansprüche zu.
3. Versand
Wir wählen die nach unserem Ermessen günstigste Versandart. Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei und auf Gefahr des Bestellers. Die Verpackung kann zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Die Versandpauschale im Einzelhandel beträgt bis zu einem Warenwert von EUR 100.- EUR 4,90. Darüber Versandkostenfrei. Im Großhandel werden die tatsächlich angefallenen Frachten berechnet. Die Entladung geht zu Lasten des Bestellers. Die Lieferung ist sofort nach Eingang auf Unversehrtheit zu überprüfen. Etwaige Schäden (auch an der Verpackung) sind zur Wahrung von Schadensersatzansprüchen auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken.
4. Zahlung
Rechnungen sind grundsätzlich bei Lieferung ohne jeden Abzug zahlbar. Alternativ akzeptieren wir einige Kreditkarten. Nach erfolgter Bonitätsprüfung kann die Zahlung auch auf dem Wege der Abbuchung erfolgen. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Skontoabzüge akzeptieren wir nicht, sie sind in unseren Nettopreisen bereits enthalten. Schecks und Wechsel werden nur Zahlungshalber angenommen, die Kosten trägt in jedem Fall der Besteller. Bei Zahlungsverzug erheben wir Zinsen in Höhe von 1% monatlich ab Rechnungsdatum. Jede Mahnung wird mit EUR 5,00 berechnet. Ist die zweite Mahnung erfolglos, werden alle Forderungen ohne weitere Mahnung zur Inkassierung außer Haus gegeben. Sämtliche Kosten trägt der Besteller. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er die Zahlung ein, oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder Konkurs beantragt, wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir können die Herausgabe der nicht bezahlten und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verlangen. Wird die Herausgabe verweigert, erstatten wir Strafanzeige wegen Unterschlagung. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, oder werden uns Umstände bekannt, die dies erwarten lassen, so sind wir berechtigt alle Forderungen sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der durch uns gelieferten Waren zu verlangen. Bei dauerndem Zahlungsverzug werden Bestellungen nur noch gegen Vorkasse ausgeführt. Geleistete Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen, dann auf die Mahnkosten und dann auf die ältesten Forderungen verrechnet.
5. Rücktritt
Wird uns nach Abschluß eines Vertrages bekannt, daß sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir nach unserer Wahl auf Vorkasse, Sicherheitsleistung oder Sofortzahlung bestehen, oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Besteller keinen Schadensersatzanspruch.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und sämtliche Mängel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen geltend zu machen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware liefern wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder bessern nach. Soweit dies nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern, oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können in einem solchen Fall nicht geltend gemacht werden. Folgeschäden sind generell ausgeschlossen. Der Besteller hat die Voraussetzung einer Gewährleistung zu beweisen. Geht der Vertragsgegenstand während der Gewährleistungszeit in andere Hände über erlischt unsere Gewährleistungspflicht.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an dem Liefergegenstand behalten wir uns bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen vor. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren dürfen im normalen Geschäftsverkehr nur dann veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen sämtliche Gefahren zuversichern, wenn der Besteller die Versicherung nicht nachweislich abgeschlossen hat. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Seiten des Bestellers sind unzulässig. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware durch Dritte, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung sind uns der Pfändungsbeschluß und das Pfändungsprotokoll vorzulegen. Kosten für notwendige Interventionen hat uns der Besteller zu erstatten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sollte der Besteller die Ware bis zu ihrer völligen Bezahlung weiterveräußern, so tritt er die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen im Vorhinein an uns ab. Trotz Abtretung ist der Besteller berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch uns einzuziehen. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten mitzuteilen und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Besteller überträgt uns bereits jetzt bis zur Höhe des Wertes der verkauften Ware seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns auf.
8. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten.
9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bestellung und Belieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Teile ist Gelsenkirchen Gerichtsstand ist Gelsenkirchen
10. Warenrücksendungen
Rücksendungen können nur mit einem Duplikat unserer Rechnung oder unseres Lieferscheines bearbeitet werden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
11. Mindestbestellwert
Einzelhandel EUR 20,00, Großhandel EUR 50,00. Wird der Mindestbestellwert nicht erreicht, wird ein Mindermengenzuschlag erhoben.
12. Transportschäden
Trotz sorgfältiger Verpackung können Transportschäden bei allen Versandarten auftreten. Damit Sie in jedem Fall zufrieden gestellt werden, bitten wir Sie die nachstehenden Richtlinien einzuhalten. Bei Nichtbeachtung müssen wir die Ersatzlieferung leider berechnen. 1. Bei äußerlich sichtbaren Schäden darf der Empfang nicht quittiert werden. 2. Ist die Verpackung unbeschädigt, und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, muß der Schaden beim Frachtführer innerhalb von drei Tagen reklamiert werden. 3. Sämtliche Sendungen sollten im Beisein des Fahrers ausgepackt werden, weigert sich dieser zu warten, sollten Sie die Sendung nur unter Vorbehalt annehmen. 4. Im Schadenfall senden Sie uns bitte den Originalfrachtbrief, die Schadensaufnahme des Frachtführers, und eine Abtretungserklärung zu, damit wir den Schaden in Ihrem Auftrag geltend machen können.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen aus diesen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der ganzen, sondern ist vielmehr durch eine gültige zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt. Stand Juli 2009